ANGEORDNETE MEDIATION 

Wir führen angeordnete Mediationen auf Anfragen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder des Gerichts durch.

Voraussetzung für die Durchführung ist die Sistierung des laufenden Verfahrens sowie das Vorliegen einer Kostengutsprache. Vor Beginn erfolgt eine verbindliche Auftragsklärung.

Die Mediation wird durchgehend im Co-Mediations-Setting durchgeführt. Sie orientiert sich an den anerkannten Grundprinzipien der Mediation: strukturierter Prozess, Transparenz, Vertraulichkeit, Allparteilichkeit und einer wertfreien Arbeitsweise.

Der Prozess ist ergebnisoffen. Das Ziel ist die Erarbeitung eigenverantwortlicher und tragfähiger Lösungen durch die Parteien. Sofern eine Einigung erzielt wird, wird diese in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und von den Parteien unterzeichnet.

Voraussetzungen
  • Sistierung des laufenden Verfahrens
  • Vorliegen einer Kostengutsprache
  • Minimale Bereitschaft der Parteien zur verbindlichen Teilnahme und aktiven Mitwirkung
Ablauf bei Zuweisung

Anfrage
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder mündlich durch die zuweisende Stelle oder Behörde.

Kontaktaufnahme  und  Auftragskläruung
Nach Eingang der Anfrage nehmen wir Kontakt auf und klären die Zielsetzung, die Rahmenbedingungen und den zeitlichen Ablauf.

Kosten
Nach erfolgreicher Auftragsklärung stellen wir der zuweisenden Stelle eine schriftliche Offerte mit einem maximalen Kostendach zu.

Kostengutsprache
Nach Vorliegen der Kostengutsprache erfolgt die formelle Auftragsannahme.

Kontaktaufnahme mit den Parteien
Anschliessend nehmen wir mit den Parteien Kontakt auf und vereinbaren die Mediationstermine.

Durchführung der angeordneten Mediation
Die Mediation wird im Co-Mediations-Setting durchgeführt.

Abschluss und Rückmeldung
Nach Abschluss der Mediation erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die zuweisende Stelle – mit oder ohne Einigung. Sofern eine Einigung erzielt wurde, wird eine von den Parteien unterzeichnete Mediationsvereinbarung an die zuweisende Stelle gesendet. Die inhaltliche Vertraulichkeit der Gespräche bleibt dabei gewahrt.

Zeitlicher Rahmen

Zu Beginn wird mit jeder Partei mindestens ein Einzelgespräch geführt. Danach erfolgen die gemeinsamen Mediationssitzungen – je nach Auftrag und Komplexität des Konflikts. Die Termine finden üblicherweise im Abstand von rund zwei Wochen statt. Die Durchführung des gesamten Prozesses erstreckt sich erfahrungsgemäss über einen Zeitraum von rund drei bis vier Monaten.

Nach Abschluss der Mediation bieten wir ein Follow-up-Gespräch an, um die Umsetzung der Vereinbarungen zu reflektieren und bei Bedarf offene Punkte zu klären. In begründeten Fällen kann der Umfang angepasst werden.

Organisation

Die Terminplanung erfolgt direkt mit den Parteien nach Vorliegen der Kostengutsprache. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Durchführung stehen an ausgewählten Tagen auch Abend- und Samstagstermine zur Verfügung.

Umfang und Kosten

Umfang
Die angeordnete Mediation wird im Co-Mediationssetting durch zwei Mediatorinnen durchgeführt. Der Mediationsprozess beginnt mit einer Prämediation. Dabei findet mit jeder Partei ein Einzelgespräch statt. Die Prämediation dient der individuellen Vorbereitung auf den gemeinsamen Mediationsprozess, der Klärung des Auftrags sowie einer ersten Einordnung der Konfliktsituation. Anschliessend folgen in der Regel sechs gemeinsame Mediationssitzungen. Die zeitlichen Abstände der Sitzungen werden unter Berücksichtigung des Auftrags und des Verlaufs der Mediation festgelegt.

Kosten
Der Stundenansatz beträgt CHF 200.– pro Mediatorin. Da die angeordnete Mediation im Co-Mediationssetting durchgeführt wird, werden die Leistungen beider Mediatorinnen verrechnet. Eine Mediationssitzung dauert in der Regel 90 bis 120 Minuten. Zusätzlich werden pro Sitzung je 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung pro Mediatorin verrechnet. Die Gesamtkosten richten sich nach dem vereinbarten Umfang der Mediation. Gerne stellen wir Ihnen im Rahmen der Auftragsklärung eine Offerte zu.