Wir schaffen einen strukturierten und wertfreien Rahmen, in dem unterschiedliche Sichtweisen offengelegt und geordnet werden können. Ziel ist es, Themen zu klären, Interessen sichtbar zu machen, dahinter liegende Bedürfnisse zu verstehen und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln.
Die Verantwortung für Inhalte und Entscheidungen liegt jederzeit bei den Beteiligten selbst. Die Mediation ist ergebnisoffen – es gibt kein vorgegebenes Ergebnis. Die Lösungen entstehen im Prozess.
Mediation ist besonders sinnvoll, wenn:
- Gespräche sich im Kreis drehen
- Konflikte sich verhärten oder eskalieren
- die Kommunikation belastet oder abgebrochen ist
- wichtige Entscheidungen blockiert sind
- eine einvernehmliche, aussergerichtliche Lösung angestrebt wird
Typische Themenfelder
- Wiederkehrende oder verhärtete Konflikte
- Unklare Rollen, Zuständigkeiten oder Erwartungen
- Bevorstehende oder laufende Trennung
- Uneinigkeit über Betreuung, Umgang oder Alltagsregelungen für gemeinsame Kinder
- Konflikte zwischen Eltern im Zusammenhang mit Erziehungsfragen
- Spannungen innerhalb von Patchwork- oder erweiterten Familiensystemen
- Anhaltende Konflikte zwischen Mitarbeiter:innen
- Eskalierte Auseinandersetzungen zwischen Leitungspersonen und Mitarbeiter:innen
- Belastete oder abgebrochene Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Beteiligten innerhalb der Institution
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung einer Mediation ist die Bereitschaft der Beteiligten, sich auf einen kooperativen Prozess einzulassen und aktiv mitzuwirken. Es braucht eine grundlegende Gesprächsbereitschaft sowie die Möglichkeit, Anliegen frei und ohne Druck zu äussern. Im Kontext häuslicher Gewalt ist die Eignung einer Mediation sorgfältig zu prüfen. Bestehen akute Gefährdungssituationen oder erhebliche Machtungleichgewichte zwischen den Beteiligten, ist eine Mediation häufig nicht geeignet. Bei systematischer Gewalt- und Kontrollausübung ist eine Mediation grundsätzlich ausgeschlossen. In einem telefonischen Vorgespräch wird gemeinsam geprüft, ob die Mediation im konkreten Fall das passende Verfahren darstellt.
Vorgehen
Auftragsklärung
In einem telefonischen Vorgespräch werden Zielsetzung, Erwartungen und Rahmenbedingungen besprochen. Alle Konfliktbeteiligten erklären ihre Bereitschaft zur Teilnahme. Die vereinbarten Rahmenbedingungen werden in einem Mediationsvertrag festgehalten.
TerminplanungDie Termine werden im Rahmen der Auftragsklärung gemeinsam vereinbart. Anzahl, Gestaltung und zeitliche Abstände der Sitzungen richten sich nach dem Auftrag sowie der Komplexität des Konflikts. Je nach Setting können vor den gemeinsamen Sitzungen vorbereitende Einzelgespräche stattfinden. Die Sitzungen dauern in der Regel zwischen 90 und 120 Minuten.
Inhaltliche ArbeitIn den Sitzungen werden Themen strukturiert bearbeitet, Interessen geklärt und Lösungsmöglichkeiten entwickelt.
Vereinbarung und AbschlussErgebnisse werden – sofern gewünscht – schriftlich im Rahmen einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Der Prozess wird gemeinsam abgeschlossen.
Follow-up bei BedarfBei Bedarf kann nach einiger Zeit ein Folgetermin vereinbart werden, um getroffene Vereinbarungen zu überprüfen oder offene Punkte zu klären.
Umfang und Kosten
Umfang
Der Umfang der Mediation richtet sich nach dem Auftrag, der Komplexität der Themen sowie der Konfliktdynamik und wird im Rahmen der Auftragsklärung gemeinsam festgelegt.
In der Regel umfasst eine Mediation vier bis sechs gemeinsame Sitzungen. Bei einer erhöhten Konfliktintensität kann vorgängig eine Prämediation sinnvoll sein. Dabei findet mit jeder Partei zunächst ein Einzelgespräch statt, bevor der gemeinsame Mediationsprozess beginnt.
Die Dauer und die zeitlichen Abstände der Sitzungen werden entsprechend dem Bedarf und dem Verlauf der Mediation vereinbart.
Kosten
Der Stundenansatz beträgt CHF 180.–.
Eine Mediationssitzung dauert in der Regel 90 bis 120 Minuten. Zusätzlich werden pro Sitzung je 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung verrechnet. Die Gesamtkosten richten sich nach dem vereinbarten Umfang der Mediation. Gerne stellen wir Ihnen im Rahmen der Auftragsklärung eine Offerte zu.